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Umweltzonen 2010: Abfuhren für Abgas

In diesem Jahr steigt die Zahl der Kommunen mit Umweltzonen erneut. Städte wie Frankfurt verschärfen zugleich ihre Vorschriften. Seinen Pkw umweltzonentauglich zu machen, ist in der Regel kein großer Akt.

Verschärfte Vorschriften für PKWs; Foto: Dieter Schütz, pixelio

Der eine darf, der andere nicht: Immer mehr Kommunen machen von der Feinstaubplakette abhängig, für welche Autos ihre City befahrbar ist und für welche nicht. Die Stadt Frankfurt beispielsweise sanktionierte bis Anfang 2010 nur Pkw-Fahrer, die keinen runden Aufkleber hinter der Scheibe hatten. Nun aber trifft es auch die, deren Abgaswerte mit der roten Feinstaubplakette „2“ bedacht worden sind. Mit „3“ (gelb) und „4“ (grün) darf man weiterhin automobil in der Mainmetropole unterwegs sein. Geplant ist allerdings, ab 2012 nur noch mit grünem Aufkleber gekennzeichnete Fahrzeuge ins Stadtgebiet zu lassen. Betroffen sind nicht nur Pendler und Besucher, sondern auch Anwohner. Damit sollen die innerstädtischen Feinstaubwerte weiter reduziert werden. Von verschiedenen Seiten, etwa vom ADAC, wird die Wirksamkeit dieser Maßnahme jedoch angezweifelt.

Leicht zu beschaffen
In den Besitz einer Feinstaubplakette zu gelangen, ist ein Leichtes: Autowerkstätten, die die Hauptuntersuchung durchführen, zudem auch TÜV und Dekra stellen die runden Aufkleber aus. Die Prüfer benötigen dazu nur den Fahrzeugschein, die Kosten bewegen sich zwischen fünf und zehn Euro. Besonders bei alten Dieselfahrzeugen kann es vorkommen, dass überhaupt keine Plakette ausgestellt wird. Ein Rußpartikelfilter kann hier Abhilfe schaffen und wird sogar vom Bund bezuschusst. Wird man in einer Umweltzone ohne Aufkleber erwischt, zieht das ein Bußgeld von 40 Euro sowie einen Punkt in Flensburg nach sich. Verglichen mit den Anschaffungskosten für die Plakette also eine zünftige Strafe.

Redaktion: Ingo Bartsch